Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem WBC Wieselburg und den Dienstleistern und Partnern für die Nutzung der physischen und digitalen Infrastruktur.
§ 1 GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Leistungsbeziehungen zwischen dem WBC Wieselburg (im Folgenden „WBC“) und den nutzenden Dienstleistern, Beratern und Partnern (im Folgenden „Dienstleister“).
Das Angebot des WBC richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (B2C) ist ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Dienstleisters werden nicht anerkannt, es sei denn, das WBC hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Das WBC stellt dem Dienstleister eine physische und digitale Infrastruktur (Räumlichkeiten, digitales Buchungssystem, Präsentationsflächen) zur zeitweisen Nutzung zur Verfügung (Space as a Service / SPaaS).
Strikte Haftungstrennung: Das WBC agiert ausschließlich als Infrastruktur- und Plattformbetreiber. Das WBC wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der Endkunden oder Klienten des Dienstleisters.
Der Dienstleister bietet seine Dienstleistungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener fachlicher, rechtlicher sowie steuerlicher Verantwortung an. Das WBC übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität, Rechtmäßigkeit, medizinische/fachliche Richtigkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg der vom Dienstleister erbrachten Leistungen.
Im Hinblick auf den vertraglichen Rahmen mit dem Objekteigentümer (Volksbank) ist die Ausübung von Bank- und Versicherungsdienstleistungen in den Räumlichkeiten des WBC strikt untersagt. Der Dienstleister haftet dem WBC gegenüber vollumfänglich für alle Schäden und rechtlichen Konsequenzen, die aus einem Verstoß gegen diese Vorgabe resultieren.
Die Nutzung der Adresse des WBC als formeller Unternehmenssitz, Gewerbestandort oder als primäre Geschäftsadresse ist dem Dienstleister nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des WBC (z.B. im Rahmen eines separaten Post- oder Virtual-Office-Pakets) gestattet. Ohne diese Zustimmung ist die Adresse ausschließlich als reiner Behandlungs- oder Besprechungsort für den jeweiligen Termin gegenüber Klienten zu kommunizieren.
Der Vertragsschluss erfolgt rein digital und zweistufig über die Webplattform des WBC.
Nach einer unverbindlichen Interessenbekundung und einem persönlichen Erstgespräch (Stufe 1) erfolgt bei Eignung die Freigabe durch das WBC mittels Übersendung eines persönlichen Verifikationslinks (Stufe 2).
Durch die Auswahl des gewünschten Tarifmodells, die Hinterlegung der steuerlichen Daten, das verpflichtende Akzeptieren dieser AGB sowie der Hausordnung (per Checkbox) und die Einrichtung der automatisierten Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe gibt der Dienstleister ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Vertrag kommt rechtsgültig mit der Bereitstellung des digitalen Dashboards und der Gutschrift der ersten Credits zustande. Ein gesondertes, physisches Vertragswerk in Papierform ist nicht erforderlich.
Die Abrechnung der gewählten Tarife erfolgt in standardisierten 30-Tage-Zyklen rollierend ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Zahlung des monatlichen Nutzungsentgelts (B2B) erfolgt automatisiert im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (z. B. via SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte). Der Dienstleister hat für eine lückenlose Deckung des hinterlegten Zahlungsmittels zu sorgen.
Die Abwicklung von B2C-Zahlungen erfolgt ausschließlich über die Marktplatz-Lösung Stripe Connect. Zahlungen von Endkunden werden direkt dem jeweiligen Dienstleister zugeordnet; das WBC fungiert nicht als zwischengeschaltete Zahlstelle. Transaktionsgebühren der digitalen Zahlungsabwickler für diese Endkunden-Zahlungen trägt der Dienstleister; diese werden direkt von seiner Auszahlung einbehalten. Durch die Erstellung eines Kontos und die Nutzung dieses Dienstes stimmt der Dienstleister dem Stripe Connected Account Agreement (Stripe-Vereinbarung für verbundene Konten) zu. Das WBC hat keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Die B2C-Rechnungserstellung erfolgt vollautomatisiert über das System im Namen und mit den individuellen Steuerdaten des Dienstleisters. Das WBC fakturiert ausschließlich die B2B-Nutzungsentgelte (Tarifraten, zusätzliche Credits) an den Dienstleister.
Upgrades in einen höheren Tarif sind jederzeit über das Dashboard möglich und werden im laufenden oder darauffolgenden Abrechnungszyklus aliquot abgerechnet. Bei einem Upgrade startet automatisch eine neue 12-monatige Bindungsfrist. Bestehende, ungenutzte Credits aus dem alten Tarif werden in den neuen Tarif übernommen und proportional an den günstigeren Stundenpreis des neuen Tarifs angepasst (aufgewertet).
Das WBC operiert mit einem internen Credit-System. Mit der Bezahlung der monatlichen Tarifrate erhält der Dienstleister ein vertraglich definiertes Kontingent an Credits, welches im Dashboard ausgewiesen wird.
Credit-Rollover (Flexibilitäts-Garantie): Nicht genutzte Credits verfallen während eines aufrechten Vertragsverhältnisses am Ende eines Abrechnungszyklus nicht, sondern werden unbeschränkt angesammelt und in die Folgemonate übertragen.
Die Buchung von Räumlichkeiten und Ressourcen des WBC erfolgt ausschließlich digital über das Buchungstool unter Einsatz der vorhandenen Credits.
Verfallslogik bei Vertragsende: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (Kündigung) verfallen alle bis zum offiziellen Vertragsende nicht genutzten Credits ersatzlos. Eine Auszahlung von Credits in Euro, eine Rückerstattung oder eine Übertragung auf andere Dienstleister ist ausgeschlossen.
Da Raumbuchungen im automatisierten System Ressourcen exklusiv blockieren, gelten für die Stornierung von Buchungen strenge Fristen, um einen fairen und reibungslosen Betrieb für alle Partner zu gewährleisten.
Reguläre Raumbuchungen: Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Raumeinheit (z.B. Beratungs- oder Therapieplatz) ist bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Startzeitpunkt eigenständig über das Dashboard möglich. In diesem Fall werden die eingesetzten Credits dem Dashboard-Konto vollständig wieder gutgeschrieben. Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Startzeitpunkt oder bei Nichterscheinen (No-Show) verfallen die für diese Buchung aufgewendeten Credits zu 100 % als Stornogebühr.
Stornierung des Veranstaltungsraumes: Für die Buchung des Veranstaltungsraumes gelten abweichende Fristen. Eine kostenfreie Stornierung des Veranstaltungsraumes ist bis spätestens 3 Wochen vor dem gebuchten Termin möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen erfolgt kein Kostenersatz, und die eingesetzten Credits verfallen zu 100 % als Stornogebühr. Eine nachträgliche Gutschrift oder Härtefallregelung ist ausgeschlossen.
Kurzfristige Buchungen, die innerhalb der jeweiligen kostenfreien Stornierungsfrist (48 Stunden für reguläre Räume bzw. 3 Wochen für den Veranstaltungsraum) getätigt werden, sind sofort verbindlich und können nicht mehr kostenfrei storniert werden.
Absagen von Endkunden: Sagt ein Endkunde (B2C) des Dienstleisters seinen Termin ab oder erscheint nicht, hat dies keinerlei Auswirkung auf das vertragliche Verhältnis zwischen dem Dienstleister und dem WBC. Die Raumbuchung des Dienstleisters sowie der zugehörige Credit-Abzug bleiben im Falle kurzfristiger Endkunden-Absagen uneingeschränkt bestehen.
Flextarif (ohne Mindestlaufzeit): Verträge im Flextarif werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können vom Dienstleister jederzeit, spätestens jedoch 48 Stunden vor Ablauf des aktuellen 30-Tage-Abrechnungszyklus (um Überschneidungen mit der automatisierten Verlängerungsabbuchung durch Stripe zu vermeiden), direkt über das Dashboard gekündigt werden.
Jahrespakete (mit Mindestbindung): Wählt der Dienstleister ein Jahrespaket, beträgt die vertragliche Mindestbindung 12 Monate.
Verträge mit einer 12-monatigen Bindungsfrist müssen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich (z.B. per E-Mail an das WBC) gekündigt werden. Erfolgt keine fristgereer Kündigung, wandelt sich der Vertrag nach Ablauf der ersten 12 Monate automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis um. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden 30-Tage-Abrechnungszyklus gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für das WBC unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen den Code of Conduct oder die Hausordnung,
einer Verletzung der Pflichten zur Raumübergabe (§ 8) oder der Aufenthaltsregelungen (§ 9),
einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen ab dem Tag der fälligen Abrechnung (Fehlrechnung/Zahlungsfehlschlag bei Stripe).
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Zugang zum Dashboard sowie zu den Räumlichkeiten mit sofortiger Wirkung gesperrt.
§ 8 Pflichten des Dienstleisters und Raumübergabe (Clear-Desk-Policy)Der Dienstleister verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung des WBC.
Der Dienstleister sichert zu, dass er über alle notwendigen gewerberechtlichen Befähigungen, Pflichtmitgliedschaften und behördlichen Zulassungen für die von ihm angebotenen Dienstleistungen verfügt. Sämtliche angebotenen Dienstleistungen müssen auf anerkannten fachlichen Fundamenten basieren (Evidenzbasierung).
Nahtlose Buchung und Raumübergabe: Das WBC operiert mit einem nahtlosen Buchungssystem ohne automatisierte Pufferzeiten. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Dienstleisters, seine Termine mit Endkunden so zu takten, dass innerhalb der gebuchten Zeitspanne ausreichend Zeit für eine pünktliche und ordnungsgemäße Raumübergabe verbleibt. Die Räumlichkeiten sind exakt in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurden. Eine ordnungsgemäße Übergabe umfasst zwingend:
Ausreichendes Lüften des Raumes nach der Sitzung,
Besenreines Hinterlassen des Bodens,
Feuchtes Abwischen der genutzten Oberflächen (Tische, Ablagen) mit bereitgestellten Utensilien,
Entleeren des Papierkorbs im Raum,
Verräumen von genutztem Kaffeegeschirr, Trinkgläsern etc. in den Geschirrspüler der Gemeinschaftsküche,
Rückstellung aller Möbelstücke in ihre ursprüngliche Position (Einrichtung im Zustand der Übernahme),
Vollständige Mitnahme aller persönlichen Gegenstände und Arbeitsmaterialien (kein Verbleib im Raum).
Sanktionen bei mangelhafter Übergabe: Hinterlässt ein Dienstleister einen Raum nicht in dem ordnungsgemäßen Zustand, behält sich das WBC das Recht vor, die Kosten für Reinigung und Aufräumarbeiten pauschal mit mindestens EUR 50,00 brutto in Rechnung zu stellen. Höhere tatsächliche Reinigungskosten bleiben vorbehalten. Diese Aufwandsentschädigung ist zwingend in Euro zu entrichten; eine Begleichung oder Gegenrechnung mittels Credits ist ausgeschlossen. Das WBC ist berechtigt, diesen Betrag direkt über das im Dashboard hinterlegte Zahlungsmittel (Stripe) einzuziehen. Bei wiederholter Beanstandung der Raumübergabe oder fortgesetzter Missachtung der Übergaberegeln erfolgt die außerordentliche Kündigung gemäß § 7 Abs. 4.
Die Nutzung der spezifischen Beratungs- und Therapieräume ist dem Dienstleister und seinen jeweiligen Endkunden (Klienten) ausschließlich innerhalb des digital gebuchten Zeitraums gestattet.
Nutzungen, die den gebuchten Zeitraum überschreiten (Überziehungen), werden dem Dienstleister vollumfänglich und proportional auf Basis des aktuellen Tarifs im Dashboard nachverrechnet bzw. in Form von Credits abgezogen. Wiederholte unautorisierte Überziehungen stellen einen Kündigungsgrund aus wichtigem Grund dar.
An Tagen, an denen der Dienstleister mindestens eine Raumbuchung im WBC getätigt hat, steht ihm die Nutzung des Community-Spaces sowie der Allgemeinflächen des WBC vor, zwischen oder nach seinen gebuchten Terminen kostenfrei zur Verfügung.
Das Mitbringen von Gästen des Dienstleisters (ausgenommen sind die jeweiligen Endkunden/Klienten für den gebuchten Zeitraum) ist nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Freigabe durch das Community-Management des WBC gestattet.
Der Dienstleister haftet dem WBC gegenüber vollumfänglich für sämtliche Schäden an den Räumlichkeiten, dem Inventar, der technischen Infrastruktur (z.B. Zutrittssysteme, smarte Steuerungen) oder den Allgemeinflächen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder seine Endkunden/Klienten schuldhaft verursacht werden.
Jegliche Beschädigungen oder Verunreinigungen sind dem WBC unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Verlassen des Centers, digital oder telefonisch zu melden.
Versicherungspflicht: Der Dienstleister ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine aufrechte und ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die explizit auch sogenannte „Mietsachschäden“ (Schäden an gemieteten Räumen und deren Ausstattung/Inventar) abdeckt. Das WBC ist berechtigt, den schriftlichen Nachweis über das Bestehen dieser Versicherung jederzeit einzufordern. Das Nichtbestehen oder die Kündigung der Versicherung ohne adäquaten Ersatz stellt einen wichtigen Grund zur sofortigen außerordentlichen Kündigung dar.
Das WBC haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des WBC oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet.
Das WBC übernimmt keine Haftung für kurzzeitige Ausfälle der technischen Infrastruktur (z. B. Internetverbindung, Buchungsdashboard, Strom, Heizung, automatisches Schließsystem), sofern diese auf höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder dem Verschulden dritter Netzanbieter beruhen. Es besteht kein Anspruch auf Aliquotierung der Tarifrate bei temporären Ausfällen.
Der Dienstleister stellt das WBC vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen (inklusive angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die Endkunden, Klienten oder sonstige Dritte aufgrund der konkreten Berufsausübung, Behandlung oder Leistungserbringung des Dienstleisters gegen das WBC geltend machen.
Das WBC verarbeitet die personenbezogenen Daten des Dienstleisters zur Vertragserfüllung und Bereitstellung der digitalen Plattform gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details regelt die separate Datenschutzerklärung des WBC.
Für die datenschutzkonforme Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten seiner Endkunden und Klienten (z.B. Patientenakten, Honorarnoten) ist ausschließlich der Dienstleister als eigenständiger Verantwortlicher zuständig.
Das WBC stellt dem Dienstleister für die Dauer der Raumnutzung einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Der Dienstleister verpflichtet sich, diesen Zugang nicht für rechtswidrige Handlungen (z.B. illegale Downloads, Urheberrechtsverletzungen) zu nutzen. Der Dienstleister stellt das WBC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des bereitgestellten Netzwerks durch ihn oder seine Klienten resultieren.
Technische Überwachung und 24/7-Betrieb: Zur Sicherstellung eines reibungslosen 24/7-Betriebs ohne Personal vor Ort nutzt das WBC smarte technische Systeme wie elektronische Türschlösser (NUKI) und Smart-Home-Technologie (Shelly). Der Dienstleister nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Shelly-Systeme unter anderem zur Überwachung von Temperaturen, des Stromverbrauchs sowie durch Sensorik zur Erfassung der Raumnutzung eingesetzt werden. Die vom WBC zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Dashboard-Login, NUKI-Zugangscodes) sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen unter keinen Umständen an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Sperre des Accounts und berechtigt das WBC zur außerordentlichen Kündigung.
Videoüberwachung: Das WBC behält sich das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine Videoüberwachung (z. B. in den Eingangsbereichen oder Allgemeinflächen) zu installieren, sofern dies aus Sicherheits- und Betriebsgründen erforderlich ist.
Bild- und Videoaufnahmen: Der Dienstleister stimmt zu und akzeptiert, dass das WBC auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen erstellt (etwa von Veranstaltungen oder zur generellen Präsentation des Centers) und diese auch veröffentlicht (z. B. auf Social Media, Website, Werbematerial). Dem WBC wird hierfür das unentgeltliche Nutzungsrecht eingeräumt. Aufnahmen von vertraulichen Klientengesprächen oder Beratungen sind hiervon selbstverständlich strengstens ausgenommen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Das WBC behält sich das Recht vor, diese AGB bei betrieblicher Notwendigkeit zu ändern; Änderungen werden dem Dienstleister mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten digital mitgeteilt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für Wieselburg sachlich zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht vereinbart.
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
Das WBC Wieselburg kooperiert als offizieller Partner mit dem Eigentümerclub der Volksbank Niederösterreich. Ziel ist die gegenseitige Stärkung der regionalen Sichtbarkeit. Mit der Akzeptanz dieses Annexes erklärt sich der Dienstleister bereit, an diesem exklusiven Mehrwertprogramm teilzunehmen.
§ 2 Leistung des Dienstleisters
Der Dienstleister gewährt verifizierten Mitgliedern des Volksbank Eigentümerclubs einen Rabatt in Höhe von 10 % auf seine regulären Dienstleistungstarife (Einzeltermine und Standard-Beratungen).
Dieser Rabatt gilt ausnahmslos auf den regulären Standardpreis und ist strikt nicht mit anderen laufenden Aktionen, Rabatten, Sonderangeboten oder vergünstigten Paketpreisen (z.B. 10er-Blöcke) kombinierbar.
§ 3 Operative Abwicklung & Rechnungslegung Gemäß der in § 2 der AGB definierten Haftungstrennung zwischen dem WBC und dem Dienstleister erfolgt die Rechnungslegung direkt zwischen dem Dienstleister und seinem Klienten. Der Dienstleister ist selbst dafür verantwortlich, den Rabatt auf seiner Rechnung in Abzug zu bringen. Der Klient hat sich vor Ort beim Dienstleister unaufgefordert durch Vorweisen der gültigen Volksbank-Eigentümerkarte (Debitmastercard) auszuweisen.
§ 4 Gegenleistung & Marketing
Als Gegenleistung für die Gewährung des Rabatts profitiert der Dienstleister von der Einbettung in diese exklusive regionale Kooperation. Die Volksbank bewirbt das Angebot des WBC und den damit verbundenen 10 % Rabatt regelmäßig über ihre Kommunikationskanäle (Social Media, Newsletter) an das regionale Eigentümer-Netzwerk im Raum Wieselburg.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Bewerbung durch die Volksbank ausschließlich auf das WBC als Dachmarke abzielt. Es besteht seitens des Dienstleisters kein Anspruch auf eine individuelle, namentliche Bewerbung seiner spezifischen Dienstleistung durch die Kanäle der Volksbank. Die Sichtbarkeit des Dienstleisters wird indirekt durch die gesteigerte Gesamtfrequenz und Reichweite der Dachmarke sichergestellt.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
Dieser Annex ist ein integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der aktiven Nutzungsvereinbarung. Endet die vertragliche Bindung im WBC, erlischt auch diese Vereinbarung. Das WBC behält sich das Recht vor, die Kooperation mit der Volksbank bei Änderungen der Rahmenbedingungen jederzeit anzupassen oder zu beenden.